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Für Autofahrer

Häufig gestellte Fragen

Schnelle Antworten auf Kundenfragen

Siehe Fragen
Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten? Ich bin einkaufen gewesen und Kunde.

Sie haben Ihr Fahrzeug auf einem von uns verwalteten Parkplatz abgestellt. Dabei haben Sie leider keine Parkscheibe bzw. einen Parkschein gut sichtbar im Auto platziert, die Freiparkzeit überschritten und ggf. keine Parkgebühr entrichtet, oder Parkvorschrift verstoßen.

Warum muss ich zahlen, obwohl ich keine Mittteilung über den Verstoß erhalten habe?

Eine Mitteilung über den Park- oder Benutzungsverstoß wurde an Ihrem Fahrzeug angebracht. Der Vorgang wurde durch unseren Mitarbeiter mittels spezieller Software aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Es tut uns leid, falls die Mitteilung gestohlen oder verloren gegangen ist. Dennoch ergibt sich die Zahlungspflicht aus dem Park- und Benutzungsverstoß. Diese ist sofort fällig und innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen.

Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten? Ich war an dem betreffenden Tag gar nicht auf dem Parkplatz.

Ihr Fahrzeug wurde zu dem genannten Zeitpunkt entgegen den Parkvorschriften abgestellt. Dies wurde durch unser Personal mittels spezieller Software aufgenommen und fotografisch dokumentiert oder mittels automatischer Kennzeichenerfassung aufgezeichnet.

Muss die Vertragsstrafe gezahlt werden, wenn es sich um einen Notfall handelte (z.B. am Krankenhaus)?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne entgegenkommen. Um den Vorgang zu prüfen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis über den Notfall über unser Kontaktformular. Wir werden dann eine Einzelfallentscheidung hierzu treffen.

Warum bekomme ich keine amtliche Mitteilung vom Ordnungsamt?

Ihr Fahrzeug wurde auf einem uns zur Kontrolle überlassenem Privatgelände abgestellt. Daher findet der Bußgeldkatalog der zuständigen Gemeinde oder Stadt keine Anwendung.

Wieso ist meine erhaltene Vertragsstrafe so hoch?

Die Höhe der Vertragsstrafe ist auf dem gesamten Parkplatz auf Hinweisschildern ausgewiesen. Mit dem Befahren des Parkraums haben Sie unseren AGB, in der die Höhe der Vertragsstrafe festgelegt ist, zugestimmt.

Warum muss ich die Vertragsstrafe zahlen, auch wenn ich die Hinweisschilder nicht gesehen habe?

Mit dem Befahren des Parkraums haben Sie unseren AGB, in der die Höhe der Vertragsstrafe festgelegt ist, zugestimmt. Diese sind auf dem gesamten Parkplatz auf Hinweisschildern ausgezeichnet.

Warum bekomme ich erneut eine Zahlungsaufforderung, obwohl ich bereits gezahlt habe?

Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Sollten Sie unsere Forderungen bereits beglichen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Vorgangsnummer und Nachweis der Zahlung über unser Kontaktformular.

Wieso fallen neben der Hauptforderung noch zusätzliche Gebühren an?

Gemäß unserer AGB tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist (7 Werktage) der Verzug automatisch ein. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, entstehen Gebühren wie z.B. Halterabfrage und Verwaltungsmehraufwand, die wir Ihnen zusätzlich zur Hauptforderung berechnen.

Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

Sollten Sie die Zahlungsfrist (7 Werktage) überschreiten tritt gemäß unserer AGB automatisch der Verzug ein. Daher sind wir gezwungen, eine Halterabfrage zu tätigen und Ihnen die Kosten für die Abfrage und den Mehraufwand, zusätzlich zur Hauptforderung, in Rechnung zu stellen.

Wie kann ich die Vertragsstrafe zahlen?

Sie können bequem per Paypal oder per Giropay (siehe QR-Code auf der Vertragsstrafe) zahlen. Alternativ akzeptieren wir auch Online-Überweisungen auf das folgende Konto:
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Kontodaten  
German Service Group GmbH  
IBAN: DE75 3705 0299 0000 4821 23  
BIC: COKSDE33XX  
Kreissparkasse Köln

Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Vorgangsnummer und das amtliche Kennzeichen an.

Dirk Hartmann

“Die Zusammenarbeit mit der GSG ist seit Jahren wesentlicher Bestandteil bei der erfolgreichen Vermarktung unserer Parkplätze. Unsere Stellplatzproblematik wurde von GSG problemlos und zügig gelöst.”

Norman Wittke
Immobilienverwalter Potsdam

“Ich arbeite seit Jahren erfolgreich mit GSG zusammen. Auf meinem Parkplatz stehen endlich nur noch meine Kunden und keine Fremdparker mehr.”

Rewe Görlitz-Krüger

Über 200 begeisterte Kunden vertrauen GSG Parken

Kaufland Parken
Edeka Parken
Burger King Parken
Rewe Parken
GSG German Service Group Logo

Wir haben uns dem Problem der Parkplatzknappheit angenommen und erreichen mit unserem Parkraummanagement eine effiziente Nutzung von Parkflächen. Dabei ist unser Ziel ein geregeltes und faires Parken für alle Autofahrer.

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